daher ein Kostenrisiko tragen und insofern den Anspruch auf Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts unter Umständen freiwillig aufgegeben haben. Nicht nachvollziehbar ist für den Regierungsrat, warum es für den Gemeinderat im konkreten Fall nicht möglich gewesen sein soll, das nachträglich gestellte Gesuch für die Tragung des Schulgelds materiell zu prüfen und zu beantworten. Dem Gemeinderat stand es nämlich zu, eine Stellungnahme bei der Schulpflege, der Schulleitung und/oder Lehrperson einzuholen. Im Übrigen steht es dem Gemeinderat auch zu, die betroffenen Personen mündlich zum Sachverhalt anzuhören.