Diese Auffassung der genügenden öffentlichen Zugänglichkeit teilte offensichtlich auch die Mehrheit der Stimmberechtigten der Gemeinde U.; anlässlich der Gemeindeversammlung vom … stimmte sie jedenfalls der Umzonung des Areals der geplanten Sportanlage von der Landwirtschaftszone in die Zone OeBA S zu, obwohl der Gemeinderat in seinem entsprechenden Traktandenbericht ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass mit der Umzonung die Schaffung von Trainings- und Wettkampfflächen für den in der ganzen Region verankerten FC T. bezweckt werde, damit dieser seinen Spielbetrieb auch in Zukunft aufrecht erhalten könne (vgl. Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom …).