Nach Ansicht der Beschwerdeführenden ist das Bauvorhaben mit diesem Zonenzweck nicht vereinbar und damit nicht zonenkonform. Sie begründen dies damit, dass die Sportanlage mit den vier Fussballfeldern dem FC T. für 50 Jahre vermietet werden solle und somit ausschliesslich diesem Verein und dessen Spielbetrieb zur Ver- 492 Verwaltungsbehörden 2018