2.3.9 Zusammenfassend vermag die Argumentation der Vorinstanz betreffend die höhere Ausbildung und bessere Beratungskompetenz von Drogisten und Drogistinnen bezüglich drogeriespezifischer Produkte nicht durchzudringen. Dies trifft ebenso zu auf die Argumentation bezüglich des notwendigen Schutzes der Apothekenkundschaft vor gesundheitsgefährdender mangelhafter Beratung und der Vortäuschung nicht vorhandener Fachkompetenz.