Zudem ist auch in diesem Bereich – vorbehältlich besonders gefährlicher Produkte, für welche das unter 2.3.6 Erwogene gilt – keine besondere Ausbildung für Beratung und Verkauf vorgeschrieben. Farben und Lösungsmittel werden in Baufachmärkten, Do-it-yourself-Läden, Maler- und Gipsergeschäften und vielen anderen mehr vertrieben und beraten, ohne dass die Verkäuferschaft eine Drogistenausbildung oder dergleichen absolviert hätte. Eine spezielle Ausbildung zu Farben und Lösungsmitteln ist denn auch dem Bildungsplan für Drogistinnen und Drogisten nicht zu entnehmen.