Die Vorinstanz hat nicht bestritten, dass die "Arzneimittelherstellung in kleinen Mengen" Bestandteil des Masterstudiengangs Pharmazie bildet und auch geprüft wird. Es ist nicht einzusehen, weshalb eine Person, welche zur Arzneimittelherstellung befähigt ist, mit der "Fabrikation von Schönheits- und Sachprodukten" fachkompetenzmässig überfordert sein sollte und keine adäquate Beratung leisten könnte. Bei der Beratung der Kundschaft kann ein Apotheker oder eine Apothekerin zum Beispiel auch die in der Dermatologie erworbenen Kenntnisse nutzbringend einsetzen.