2.3.4 Was den Umgang mit ökologischen Reinigungsmitteln anbelangt, welche voraussetzungslos im gewöhnlichen Detailhandel vertrieben werden dürfen, wofür die Kundschaft auch eine kompetente Beratung erwarten darf, kann ein Apotheker oder eine Apothekerin basierend auf der absolvierten vertieften Ausbildung zu physikalischen, chemischen, biologischen und ökologischen Zusammenhängen kompetent beraten, ohne den Vergleich mit einer Drogistin oder einem Drogisten scheuen zu müssen. Eine spezielle Ausbildung 484 Verwaltungsbehörden 2018