Die Abteilung Gesundheit des DGS führt in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde demgegenüber aus, ein Drogist oder eine Drogistin sei in verschiedenen Bereichen besser ausgebildet als ein Apotheker oder eine Apothekerin und verfüge dementsprechend über eine andere, bessere Beratungskompetenz, welche von der Kundschaft einer Drogerie erwartet werde und erwartet werden dürfe. Zum Schutz vor Täuschung, Sicherheits- und Gesundheitsbeeinträchtigung der Kundschaft sei eine Drogistenausbildung erforderlich.