der Apotheke, müsste sie gebeten werden, zu einem späteren Zeitpunkt – wenn wieder ein Drogist oder eine Drogistin anwesend oder das Apothekenpersonal instruiert ist – erneut in die Apotheke zu kommen. Bei einem 50 %-Pensum, das nicht in sechs Halbtagen pro Woche bestehen muss, müsste die Kundschaft bis zu vier Tage, bei Ferienabwesenheit des Drogisten oder der Drogistin gar Wochen warten. Die Kundschaft wird in einer solchen Situation wohl eher auf eine Beratung verzichten, als so lange zu warten und den Weg in die Apotheke erneut zurückzulegen.