Das Drogeriesortiment soll vor der Abwesenheit so bereitgestellt und der Apotheker oder die Apothekerin so instruiert werden, dass eine kompetente Beratung während der drogistenlosen Zeit gewährleistet ist. Das würde aber voraussetzen, dass die Drogeriekundschaft ihren Apothekenbesuch regelmässig vorgängig ankündigt und den Beratungsbedarf anmeldet, was nicht erwartet werden darf. Erscheint Drogeriekundschaft mit Beratungsbedarf während der Abwesenheit des Drogisten oder der Drogistin in 480 Verwaltungsbehörden 2018