Ob dies tatsächlich immer möglich ist, erscheint indessen mehr als fraglich, wenn der Apotheker oder die Apothekerin nicht selbst über das erwartete Fachwissen verfügt. Gemäss der Stellungnahme der Abteilung Gesundheit DGS vom … kann die Fachkompetenz im Drogeriebereich bei Abwesenheit der Drogistin oder des Drogisten durch vorgängige Information und Unterrichtung der Apothekerin oder des Apothekers durch die Drogistin oder den Drogisten gewährleistet werden. Das Drogeriesortiment soll vor der Abwesenheit so bereitgestellt und der Apotheker oder die Apothekerin so instruiert werden, dass eine kompetente Beratung während der drogistenlosen Zeit gewährleistet ist.