Bewilligung als Apothekerin beziehungsweise Apotheke erteilt worden wäre. Letzteres ist aber nicht der Fall. Die Beschwerdeführerinnen machen nämlich geltend, eine Apotheke und eine Apothekerin dürften auch eine Drogerie führen und in der Werbung die Bezeichnung "Apotheke und Drogerie" verwenden, da ein Apotheker oder eine Apothekerin aufgrund der absolvierten Ausbildung alles könne und wisse, was auch ein Drogist oder eine Drogistin können und wissen müsse.