2. Bezeichnung als Apotheke und Drogerie 2.1 Die angefochtene Verfügung verbietet der gesamtverantwortlichen Leitungsperson des Betriebs und dem Betrieb, diesen in "Auskündigungen" als Apotheke und Drogerie zu bezeichnen, zumal am 2. Oktober 2013 nur eine Bewilligung für den Betrieb einer Apotheke und nicht auch für eine Drogerie erteilt wurde, nachdem S. W. als verantwortliche Apothekerin und F. V. sowie J. E. als Verwaltungsräte der T. Apotheke und Drogerie AG am 18. Juni 2012 nur ein Gesuch um eine Betriebsbewilligung als öffentliche Apotheke gestellt hatten.