Zudem hat das Gesundheitsdepartement entsprechend seiner Beurteilung, dass die Voraussetzungen für den Betrieb einer Drogerie und die Bezeichnung als solche fehlen, in allen Korrespondenzen und insbesondere auch in der provisorischen und in der definitiven Betriebsbewilligung die Organisation stets mit "T. Apotheke AG" bezeichnet. Die T. Apotheke & Drogerie AG hat das nicht beanstandet und ist offenbar davon ausgegangen, sie sei trotz vom offiziellen Firmennamen abweichender Bezeichnung der Organisation im Besitz einer gültigen Betriebsbewilligung.