über eine der vorliegenden Situation angemessene Aufbewahrung der ausserkantonalen Polizeiwaffe zu befinden. Nach dem Gesagten ist die Beschwerde (…) insoweit gutzuheissen, als die Dienstwaffe aus der streitgegenständlichen Auflage herausgelöst und der Entscheid über eine der vorliegenden Situation angemessene Aufbewahrung der hierfür zuständigen Kantonspolizei X überlassen wird. (…) 2017 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 383 VI. Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht