schliessbaren Schrank möglich. Insbesondere Waffenschränke eignen sich nämlich besonders gut als Diebstahlsschutz und zum Schutz vor dem unbefugten Zugriff durch Drittpersonen, insbesondere auch in Bezug auf Mitbewohnerinnen und Mitbewohner im selben Haushalt (…). Überdies entspricht die angeordnete Waffenaufbewahrung offenbar auch den bisherigen Verhältnissen, gibt die beschwerdeführende Person doch selber an, ihre Waffen schon heute in einem mit Zahlenschloss versehenen Waffenschrank aufzubewahren, um Unberechtigten einen Zugriff auf die Waffen zu verunmöglichen (…).