4.3 Konkrete Beurteilung 4.3.1 Gemäss den vorstehenden Ausführungen zu den rechtlich zulässigen Aufbewahrungsauflagen ist es der Fachstelle Sicherheitsdienste Waffen und Sprengmittel (SIWAS) als Bewilligungsbehörde grundsätzlich zugestanden, im Rahmen der von ihr beurteilten Waffenerwerbsbewilligung auch über entsprechende Nebenbestimmungen zu befinden. Die von ihr vorliegend vorgenommene Verknüpfung zwischen der erteilten Waffenerwerbsbewilligung und der zusätzlich angeordneten Aufbewahrungsauflage erweist sich auch als sachlich kohärent, hätte die nachgesuchte Bewilligung aufgrund der vorliegenden Gefährdungssituation im Haushalt der beschwerdefüh-