ständigkeitsbereich des aargauischen Polizeikommandos fällt, ist abweichend hievon in Bezug auf polizeiliche Waffen abzuklären, ob es sich um Waffen aargauischer oder auswärtiger Polizeibehörden handelt. Während über die Aufbewahrung von Waffen der aargauischen Polizeibehörden im Kanton Aargau die hierfür zuständige Stelle der aargauischen Polizeibehörden zu entscheiden hat, bleibt hinsichtlich der Aufbewahrung von Waffen auswärtiger Polizeibehörden im Kanton Aargau grundsätzlich die jeweilige ausserkantonale Polizeibehörde zuständig.