3.3.2). Waffenbesitzende haben demzufolge grundsätzlich abhängig von ihrer persönlichen Wohn- und Beziehungssituation sowie den konkreten örtlichen Gegebenheiten sicherzustellen, dass ihre Waffen in Relation zu ihrer konkreten Situation sicher aufbewahrt und vor 378 Verwaltungsbehörden 2017