Dabei spielt die Regelung zur sorgfältigen Aufbewahrung eine zentrale Rolle. Eine unsorgfältige und gesetzeswidrige Aufbewahrung erleichtert den Übergang von der legalen zur illegalen Waffe. Aufbewahrungsmängel tangieren insbesondere die waffenrechtlichen Erwerbsvoraussetzungen nach Art. 8 ff. WG. Dies legt nahe, den Aufbewahrungspflichten eine nicht bloss marginale Bedeutung, sondern ein besonderes Gewicht einzuräumen (BGE 6B_884/2013 vom 9. Oktober 2014, Erw. 3.3.2).