80 Art. 2 Abs. 1, 8 Abs. 1, 26 Abs. 1 und 29 Abs. 1 lit. a WG Waffenerwerbsschein; Verknüpfung mit einer Auflage betreffend Waffenaufbewahrung - Waffenerwerbsscheine lassen sich grundsätzlich mit Auflagen oder anderen Nebenbestimmungen verknüpfen; dabei können etwa Auflagen betreffend Waffenaufbewahrung auch auf bereits im Besitz der gesuchstellenden Person stehende Waffen ausgeweitet werden.