4. Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts 4.1 Nach der dargelegten Rechtslage verbleibt es zu prüfen, ob die Abteilung Wald der vorliegend nachgesuchten Veräusserung der Waldparzelle Nr. X an die B. zu Recht ihre Bewilligung erteilte. Hiezu ist einzig zu beurteilen, ob mit dieser Veräusserung eine Beeinträchtigung der Waldfunktionen im Sinne von Art. 25 Abs. 1 WaG verbunden ist.