Von einer Beeinträchtigung der Waldfunktionen alleine durch die Veräusserung von öffentlichem Wald an Private ist nicht auszugehen. Die Abteilung Wald äusserte zwar die Auffassung, dass eine öffentliche Eigentümerschaft in der Regel besser dafür sorgen dürfte, dass neben einer naturnahen Holzproduktion auch Erholungs- und Freizeitbedürfnisse sowie Naturschutzanliegen der örtlichen Bevölkerung gleichwertig beachtet würden (…). Daraus darf indessen kein prinzipieller, absoluter Vorrang der öffentlichen Eigentümerschaft bei der Veräusserung von öffentlichem Wald abgeleitet werden.