Insbesondere lassen sich der Botschaft zum Waldgesetzentwurf in diesem Zusammenhang keine expliziten Aussagen zu einer allfällig beabsichtigten Privilegierung zugunsten einer öffentlichen Käuferschaft entnehmen. Desgleichen fehlen in der Botschaft auch Darlegungen, wonach der Gesetzgeber eine private Waldeigentümerschaft gegenüber einer öffentlichen Waldeigentümerschaft generell als schlechter geeignet für die Bewirtschaftung des Waldes, ja sogar als regelrechte Gefährdung für die Waldfunktionen betrachtet hätte, so dass schon der Verkauf von öffentlichem Wald an Private an sich als Beeinträchtigung der Waldfunktionen einzustufen wäre.