Art. 25 WaG ist dementsprechend auch im 1. Abschnitt des 4. Kapitels des Waldgesetzes aufgeführt, welches die Pflege und Nutzung des Waldes zum Gegenstand hat. Dies deutet darauf hin, dass es sich bei Art. 25 WaG um keine unmittelbar dem physischen Schutz des Waldes dienende Vorschrift handelt (vgl. hiezu das 2. oder 3. Kapitel des Waldgesetzes), sondern um eine, welche die Nutzung und Pflege des Waldes zum Gegenstand hat. Der mit Art. 25 WaG verfolgten Zielsetzung kommt somit bei einer Waldveräusserung insbesondere dann grosse Bedeutung zu, wenn mit dieser Veräusserung zugleich die Teilung einer Waldparzelle einhergeht.