Die als Ausnahme zur grundsätzlichen Gleichstellung von Privatwald und öffentlichem Wald vorgesehene Einschränkung der freien Veräusserung durch ein generelles Bewilligungserfordernis wird gemäss der Botschaft zum Waldgesetzentwurf lediglich mit den nachteiligen Auswirkungen der Waldzersplitterung und den hohen Aufwendungen der Öffentlichkeit für die Zusammenlegung aufgeteilter Waldparzellen begründet. Dem verankerten Bewilligungserfordernis hat demzufolge primär das Ziel zuzukommen, die Zersplitterung von Wald zu verhindern, um damit zweckmässige und arrondierte Besitzgrössen zu erhalten sowie die Bewirtschaftung von Wäldern soweit notwendig besser sicherzustellen. Art.