85 Art. 25 Abs. 1 WaG und § 24 Abs. 1 AWaV Kantonale Bewilligungspflicht für die Veräusserung von Wald in öffentlichem Eigentum an Private - Anforderungen an die waldrechtliche Bewilligungsprüfung; Beschränkung auf die Beurteilung einer allfälligen Beeinträchtigung der Waldfunktionen - Keine Beeinträchtigung der Waldfunktionen alleine durch die Veräusserung von Wald in öffentlichem Eigentum an Private, d.h. kein prinzipieller, absoluter Vorrang einer öffentlichen Eigentümerschaft bei der Veräusserung von Wald in öffentlichem Eigentum