Nichts anders gilt für die Auflage, dass die Toilettenanlage baulich mit dem Café-Container besser zu verbinden ist. Diese Auflage ist klar formuliert und führt nur zu einer geringfügigen Anpassung des Projekts. Die Auflage kann damit ebenfalls in Form einer Nebenbestimmung zur Baubewilligung angeordnet werden. Die Auflage gemäss Ziff. 20 der erteilten Baubewilligung ist damit ebenfalls rechtlich nicht zu beanstanden.