und Farbgebung der Aussenhülle eines Bauwerks nach Erteilung der Baubewilligung mit der zuständigen Planungsabteilung der Gemeinde abzusprechen sind und dass entsprechende Farb- und Materialmuster zur Kontrolle abgegeben werden müssen (vgl. dazu auch RRB Nr. 2013-001100 vom 4. September 2013, Erw. 6). Aus Sicht des Regierungsrats würde es denn auch den Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens (die Kontrolle, ob die Bauten den gesetzlichen Grundlagen entsprechen) sprengen, wenn bereits im Baubewilligungsverfahren solche Detailfragen beantwortet werden müssten. Nichts anders gilt für die Auflage, dass die Toilettenanlage baulich mit dem Café-Container besser zu verbinden ist.