Der Stadtrat hat in Ziff. 20 seines Beschlusses diverse Anordnungen zur Gestaltung des Café-Containers erlassen und verlangt von der Bauherrschaft, dass Farbgebung, Materialisierung und definitive Anordnung der Bauten rechtzeitig vor der Ausführung mit der Abteilung Planung und Bau abzusprechen und im Detail aufzuzeigen seien. Diese Nebenbestimmung ist nicht zu beanstanden: Es entspricht einer weit verbreiteten Praxis, dass Detailfragen der Materialisierung 2017 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 401