Diese Auflagen sind genügend klar formuliert und auch durchsetzbar. Sie führen zu keiner Projektanpassung und können daher ohne weiteres als Auflage zur Baubewilligung verfügt werden. Ebenfalls keine baubewilligungspflichtigen Projektanpassungen stellen die von der Bauherrschaft allenfalls zum Schutz des Hangs aufzustellenden Zäune oder Infotafeln dar. Die dagegen vorgebrachten Rügen erweisen sich demgemäss als unberechtigt. 7.4.5 Der Stadtrat hat in Ziff.