Nebenbestimmungen können in Form von Auflagen oder Bedingungen statuiert werden. Als Bedingungen erlassene Nebenbestimmungen führen dazu, dass von der Bewilligung erst bei Erfüllung der Bedingung Gebrauch gemacht werden darf (Suspensivbedingung) beziehungsweise, dass die Bewilligung mit der Erfüllung einer Bedingung dahinfällt (Resolutivbedingung). Die oft verwendete Formel, "vor Baubeginn" sei eine bestimmte Voraussetzung zu erfüllen, ist eine Kennzeichnung der im Baurecht viel stärker verbreiteten Suspensivbedingung. Demgegenüber wirken sich Auflagen nicht auf den Bestand der Baubewilligung aus.