Die Gültigkeit der bereits erteilten Baubewilligung wird mit der Stellung eines Projektänderungsgesuchs denn auch nicht in Frage gestellt, das heisst die Bauherrschaft behält das Recht, von der Baubewilligung auch bei Ablehnung des Projektänderungsgesuchs Gebrauch zu machen. Im Gegensatz dazu werden mit Nebenbestimmungen Mängel des Baugesuchs behoben und damit erst die Bewilligungsfähigkeit des Baugesuchs beziehungsweise die Rechtskonformität der erteilten Baubewilligung sichergestellt. Nebenbestimmungen können in Form von Auflagen oder Bedingungen statuiert werden.