Es kann jedoch erneut auf die Beantwortung der Motion 05.291 vom 15. November 2005 verwiesen werden, die vor der zweiten Lesung des Entwurfs zum Polizeigesetz eingereicht wurde. Aus der Antwort des Regierungsrats lässt sich der Schluss ziehen, dass § 55 PolG mit Bezug auf die Übernahme der Kosten für polizeiliche Hilfseinsätze der Feuerwehr keine Änderung der Rechtslage bedeuten würde und eine solche aus seiner Sicht auch gar nicht gewünscht war. Mit der Ablehnung des Vorstosses setzte sich diese Auffassung im Grossen Rat durch. Angeführt werden kann weiter, dass der Begriff des „Verursachers“ schon vor der Schaffung des Polizeigesetzes in vielen Erlassen enthalten war.