Aufwand der Polizei liege etwa vor bei einer aufwändigen Zustellung amtlicher Dokumente oder bei speziellen Rettungs- oder Sucheinsätzen (GR.05.183, Ziff. 8.8 S. 46 zum gleichlautenden § 54 des Entwurfs). Wer in diesem Zusammenhang als „Verursacherin“ zu gelten hat, wird nicht erläutert, und eine Praxis hat sich dazu noch nicht entwickelt. Es kann jedoch erneut auf die Beantwortung der Motion 05.291 vom 15. November 2005 verwiesen werden, die vor der zweiten Lesung des Entwurfs zum Polizeigesetz eingereicht wurde.