Ermittlungsarbeiten könnten den „Verursachern“ angelastet werden, wobei allenfalls zuerst in einem Rechtsverfahren geklärt werden müsse, um wen es sich im konkreten Fall handle. Bei grossräumigen Umleitungen komme eine Rechnungsstellung an einzelne Personen kaum mehr in Betracht, da eine Dienstleistung für die Allgemeinheit vorliege, die aus Steuermitteln zu decken sei. Den ganzen Ausführungen ist allerdings nicht zu entnehmen, dass die Kosten von Feuerwehreinsätzen in irgendeinem Fall anderen Behörden, insbesondere Polizei oder Staatsanwaltschaft, auferlegt werden könnten. Die Erläuterungen insbesondere zum Begriff des „Verursachers“ sprechen vielmehr dagegen.