Dagegen spreche, dass die Träger öffentlicher Aufgaben die ihnen daraus entstehenden Kosten grundsätzlich selbst zu tragen hätten. Hauptargument dafür sei, dass die Feuerwehr für Hilfsdienste herangezogen werde, welche die Polizei grundsätzlich mit eigenen Mitteln bewältigen müsste. Insgesamt erscheine es sachgerecht, der rechtlichen Aufgabendefinition beider Organisationen massgebende Bedeutung beizumessen. Der Feuerwehr komme aber – wenn auch nicht in erster Linie – auch eine polizeiliche Funktion zu, und sei daher eine Partnerorganisation der Polizei, die mit ihr zusammenarbeite, die entstehenden Kosten jedoch selbst trage.