gründung wurde ausgeführt, die Versicherungen verweigerten die Übernahme des Aufwands für die Sicherung von Unfallstellen oder Verkehrsumleitungen, weil der Einsatz nicht mit der Bergung der Unfallopfer zusammenhänge, sondern ausschliesslich zur Unterstützung der Polizei geleistet werde. Der Regierungsrat lehnte die Motion in seiner Antwort vom 15. Februar 2006 ab. Sie ziele darauf ab, Einsatzkosten der Feuerwehr der sie aufbietenden Polizei in Rechnung zu stellen. Dagegen spreche, dass die Träger öffentlicher Aufgaben die ihnen daraus entstehenden Kosten grundsätzlich selbst zu tragen hätten.