schutzgesetzes abgeschaffte Bewilligungsverfahren für Tankanlagen der hier vorliegenden Art nicht wieder einführen. Es ist der Vorinstanz indessen unbenommen, von der Beschwerdeführerin eine verbesserte Selbstdeklaration unter Bezugnahme auf einen konkret bestimmten Stand der Technik zu verlangen. Die Nachforderung einer solchen verbesserten Selbstdeklaration samt Dokumentation der Prüfergebnisse der B. AG, dass die Tankanlage BT10000-U001 dem Stand der Technik entspricht, ist im vorliegenden Fall aber keine aufschiebende Bedingung für die Inbetriebnahme der Tankanlage. (…) 2016 Schulrecht 423