" Diese Regeln wurden zwar entgegen dem soeben Gesagten nicht von der Branche selbst, sondern vom grundsätzlich nicht zur Rechtsetzung befugten SVTI aufgestellt und dies auch noch lange bevor die Bewilligungspflicht ausserhalb von Gewässerschutzbereichen abgeschafft und die Eigenverantwortung der Anlageninhaber und –hersteller durch das Abstellen auf den Stand der Technik der Branche gestärkt wurde. Nachdem die Regeln aber mittlerweile siebzehn Jahre alt sind, darf davon ausgegangen werden, dass damit keine übermässig hohen Anforderungen an die Tankanlagen und deren Teile gestellt werden.