Nicht zu beanstanden ist jedoch, wenn die Abteilung für Umwelt BVU die Bestätigung der B. AG vom 24. August 2015 für den Tanktyp BT10000 als ungenügend erachtet und von der B. AG eine Bestätigung verlangt, dass mit der Tankanlage mindestens folgende Richtlinien eingehalten werden (vgl. …): • "Regeln der Technik des SVTI für die statische Berechnung, Dimensionierung, Ausführung und Prüfung von mittelgrossen prismatischen Tanks aus Stahl, T2d, Teil A und Teil B; Ausgabe 1999. • Regeln der Technik des SVTI für die Ausführung und die Prüfung von Auffangwannen aus Stahl für Kleintanks und mittelgrosse Tanks, T6d;