Nach dem Gesagten darf die Abteilung für Umwelt BVU von der B. AG also nicht verlangen, dass sie anlässlich der Meldung der Inbetriebnahme oder Änderung einer Tankanlage eine Typenprüfung des SVTI, des TÜV oder einer anderen vom Hersteller unabhängigen und akkreditierten Prüfstelle vorlegt. Die Abteilung für Umwelt BVU darf aber Anordnungen treffen, wie die Meldung abzufassen ist und welche selbst vorgenommenen Prüfungen und selbst erstellten Dokumentationen des Herstellers beizulegen sind. Den Stand der 2016 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 421