oder TÜV) verlangen. Damit die blosse Selbstdeklaration der Hersteller, ihre Anlage entspreche dem Stand der Technik und sei entsprechend geprüft und dokumentiert, aufgrund des Wettbewerbs unter den Herstellern und des damit verbundenen Preisdrucks nicht dazu führt, dass bei der Tanksicherheit in gewässergefährdender Weise gespart und dies bei der Selbstdeklaration wahrheitswidrig verschwiegen wird, dürfen die Kantone selbstverständlich stichprobenweise Kontrollen durchführen, ob der deklarierte Stand der Technik tatsächlich eingehalten ist und ob dies vom Hersteller gehörig geprüft und dokumentiert wurde.