Eine kantonale Typenprüfung neuer Tankanlagen und Anlagenteile oder gar eine Prüfung jeder einzelnen neuen oder geänderten Anlage sieht das Gewässerschutzgesetz nicht vor. Die Kantone können sich darauf beschränken, die Meldung neuer oder geänderter Tankanlagen entgegenzunehmen und zu prüfen, ob die Hersteller die Einhaltung des Stands der Technik der Branche gehörig geprüft und dokumentiert haben. Selbstverständlich hat die Meldepflicht aber auch präventiven Charakter. Auch bei bloss meldepflichtigen Anlagen soll die Prüfung und Dokumentation des Anlageherstellers Gewässergefährdungen vermeiden.