Damit wird der Eigenverantwortung der Wirtschaft mehr Gewicht verliehen und heute noch bestehende Handelshemmnisse abgebaut." Die Auswirkungen der Revision auf die Kantone hielt die Botschaft wie folgt fest (BBl 2005 946): "Wegen dem Wegfall des Zulassungsverfahrens für Tankanlageteile durch den Bund werden die kantonalen Fachstellen zukünftig die Gewässerschutztauglichkeit von neu auf dem Markt angebotenen Anlageteilen selber beurteilen müssen. Dadurch entsteht ein gewisser Mehraufwand. Kurzfristig kann auch die Umstellung des Vollzugs zu einer Mehrbelastung führen. Durch die Beschränkung der Bewil- ligungs-, Abnahme- und Kontrollpflicht werden die kantonalen Fach-