" Zudem sollen das Konstruktionsmaterial und die technische Ausgestaltung von Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten nicht mehr vom Bund (Zulassungsverfahren, Richtlinien, Regeln der Technik), sondern einzig durch die Entwicklung in der Branche bestimmt werden (Stand der Technik). Damit wird der Eigenverantwortung der Wirtschaft mehr Gewicht verliehen und heute noch bestehende Handelshemmnisse abgebaut.