Mit den neuen Absätzen 2 bis 4 soll die Verantwortung für die Sicherheit bei Tankanlagen noch stärker als bisher von den Anlageninhabern und der Branche wahrgenommen werden. Wie in zahlreichen anderen Umweltbereichen wird auf den Stand der Technik abgestellt, welcher letztlich durch die Branche in eigenen Normen definiert wird." Die Regeln und der Stand der Technik sollten also nicht mehr durch den Bund, sondern durch die Branche selbst geregelt werden. Dass neu die Kantone anstelle des Bundes den Stand der Technik definieren, war nicht vorgesehen. Die Anordnungen der Kantone betreffend die Meldung von neuen Lageranlagen gemäss Art.