usw.; BBl 2005 940). In der Übersicht zur Botschaft hielt der Bundesrat zusammenfassend fest (BBl 2005 938): " Der Bundesrat will die Vorschriften über die Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten vereinfachen. ... Die Eigenverantwortung der Anlageninhaber wird verstärkt. Wichtige allgemeine Grundsätze wie Stand der Technik, Qualitätssicherung und Meldepflicht werden auf Gesetzesstufe festgehalten. Die Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten mit ihren detaillierten Vorschriften wird aufgehoben." Dementsprechend wurde mit der Streichung des bisherigen Art.