Tank der B. AG (vgl. Art. 21 Abs. 2 lit. b VWF). Mit der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Revision des Gewässerschutzgesetzes vom 24. März 2006 wollte der Bund jedoch die Vorschriften über die Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten vereinfachen. In der Botschaft über die Änderung des Gewässerschutzgesetzes vom 22. Dezember 2004 (BBl 2005 937 ff.) hielt der Bundesrat fest, lecke Tanks seien heute kaum mehr eine Unfallursache; Hauptgrund sei menschliches Versagen (Überfüllung, Fehlmanipulationen 418 Verwaltungsbehörden 2016