GSchG könnten die Kantone für den Vollzug öffentlich-rechtliche Körperschaften und Private beiziehen, insbesondere für die Kontrolle und Überwachung. Dementsprechend werde im Kanton Aargau die Produkteprüfung dem SVTI überlassen und es sei Sache der Hersteller von Tankanlagen, anlässlich der Meldung einer neuen Anlage ein Zertifikat des SVTI über die erfolgte Produkteprüfung vorzulegen. Es bestehe ausserdem die Möglichkeit, bei einer ausländischen akkreditierten Zertifizierungsstelle (z.B. TÜV SÜD) eine solche Prüfung durchführen zu lassen. 2.2